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Allgemeine Informationen – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Mehr erfahren

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Wer ein Grundstück besitzt, ist für dessen gefahrlosen Zustand verantwortlich – die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Rutscht jemand auf dem nicht gestreuten Gehweg aus oder fällt ein loser Dachziegel auf ein parkendes Auto, haftet der Eigentümer.

Wann brauchen Sie sie?

  • bei vermieteten Häusern und Wohnungen
  • bei Mehrfamilienhäusern (auch wenn Sie selbst eine Wohnung bewohnen)
  • bei unbebauten Grundstücken
  • für Wohnungseigentümergemeinschaften (über die Gemeinschaft)

Das selbst bewohnte Einfamilienhaus ist dagegen meist schon über die Privathaftpflicht abgedeckt.

Worauf Sie achten sollten

  • Räum- und Streupflicht: Haben Sie sie per Mietvertrag übertragen, haften Sie trotzdem für die Kontrolle.
  • Öltank: Für Heizöltanks ist eine eigene Gewässerschadenhaftpflicht nötig – Umweltschäden können existenzbedrohend teuer werden.
  • Bauvorhaben: Für eigene Baumaßnahmen ab einer bestimmten Bausumme ist eine Bauherrenhaftpflicht erforderlich.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vergleichen

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