Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Wer ein Grundstück besitzt, ist für dessen gefahrlosen Zustand verantwortlich – die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Rutscht jemand auf dem nicht gestreuten Gehweg aus oder fällt ein loser Dachziegel auf ein parkendes Auto, haftet der Eigentümer.
Wann brauchen Sie sie?
- bei vermieteten Häusern und Wohnungen
- bei Mehrfamilienhäusern (auch wenn Sie selbst eine Wohnung bewohnen)
- bei unbebauten Grundstücken
- für Wohnungseigentümergemeinschaften (über die Gemeinschaft)
Das selbst bewohnte Einfamilienhaus ist dagegen meist schon über die Privathaftpflicht abgedeckt.
Worauf Sie achten sollten
- Räum- und Streupflicht: Haben Sie sie per Mietvertrag übertragen, haften Sie trotzdem für die Kontrolle.
- Öltank: Für Heizöltanks ist eine eigene Gewässerschadenhaftpflicht nötig – Umweltschäden können existenzbedrohend teuer werden.
- Bauvorhaben: Für eigene Baumaßnahmen ab einer bestimmten Bausumme ist eine Bauherrenhaftpflicht erforderlich.
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