Tierhalterhaftpflicht (Hund und Pferd)
Tierhalter haften für Schäden, die ihr Tier verursacht, auch ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung nach § 833 BGB). Ein Hund, der auf die Straße läuft und einen Unfall auslöst, kann Schäden in Millionenhöhe verursachen. Die Privathaftpflicht deckt zahme Kleintiere wie Katzen und Kaninchen ab – Hunde und Pferde aber nicht.
Pflicht für Hundehalter
In mehreren Bundesländern ist eine Hundehalterhaftpflicht für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben, in anderen nur für bestimmte Rassen oder als gefährlich eingestufte Hunde. [Aktuelle Länderliste einfügen und Schleswig-Holstein ausdrücklich nennen]
Worauf Sie achten sollten
- Deckungssumme mindestens 10 Mio. Euro, höher ist besser.
- Mietsachschäden (z. B. zerkratzte Türen in der Mietwohnung oder im Ferienhaus)
- Fremdhüterrisiko und Schutz für Gassigeher, Reitbeteiligungen
- Welpen und Nachwuchs beitragsfrei mitversichert?
- Pferde: Flurschäden, Kutschfahrten, Turnierteilnahme
Tierhalterhaftpflicht vergleichen
Der Vergleichsrechner wird von der Mr-Money Makler-Bund GmbH bereitgestellt. Mit dem Laden werden Daten (z. B. Ihre IP-Adresse) an Mr-Money übertragen und Cookies gesetzt. Bei einem Abschluss erhalten wir eine Vergütung.