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Allgemeine Informationen – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Mehr erfahren

Fahrradversicherung und E-Bike-Schutz

Fahrräder – und erst recht E-Bikes und Pedelecs – sind längst keine Kleinigkeit mehr. Für den Schutz gibt es zwei Wege: den Einschluss in die Hausratversicherung oder eine eigenständige Fahrradversicherung.

Weg 1: Fahrradklausel in der Hausrat

Die Hausrat deckt Fahrräder grundsätzlich nur, wenn sie aus einem verschlossenen Raum gestohlen werden. Mit dem Zusatzbaustein „Fahrraddiebstahl“ ist auch der Diebstahl unterwegs versichert, sofern das Rad mit einem Schloss gesichert war. Die Entschädigung ist meist auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme oder einen festen Betrag begrenzt. Ältere Verträge enthalten teilweise noch eine Nachtzeitklausel (kein Schutz zwischen 22 und 6 Uhr) – moderne Tarife verzichten darauf.

Weg 2: Moderne Fahrrad- und E-Bike-Versicherungen

Eigenständige Policen gehen deutlich weiter und sind gerade bei hochwertigen E-Bikes interessant:

  • Diebstahl inkl. Teilediebstahl (Sattel, Akku, Laufräder)
  • Unfall- und Sturzschäden, Vandalismus
  • Elektronik- und Akkuschäden (z. B. durch Bedienungsfehler oder Feuchtigkeit)
  • teilweise Verschleißschutz und Pannenhilfe/Mobilitätsschutz

Panne unterwegs: Fahrrad-Schutzbrief

Eine klassische Fahrradversicherung zahlt bei Diebstahl und Beschädigung – sie hilft Ihnen aber nicht, wenn Sie mit einem platten Reifen oder leerem Akku zehn Kilometer von zu Hause entfernt liegen bleiben. Das übernimmt ein Fahrrad-Schutzbrief bzw. die Pannenhilfe:

  • Pannenhilfe vor Ort, wenn das Rad nicht mehr fahrbereit ist
  • Transport von Ihnen und Ihrem Rad zur nächsten Werkstatt oder nach Hause
  • je nach Tarif Ersatzfahrrad bzw. Mietrad, Weiterfahrt oder Übernachtung auf Radreisen

Viele Fahrradversicherungen für E-Bikes enthalten einen solchen Baustein bereits; außerdem bieten Automobil- und Fahrradclubs Pannenhilfe teils auch für Fahrräder an. Prüfen Sie, ob die Hilfe auch am Wohnort gilt und welche Höchstbeträge vorgesehen sind.

Praxistipp: Speichern Sie die Notrufnummer Ihres Schutzbriefs im Handy und – beim E-Bike – die Rahmennummer und ein Foto des Rades. Beides brauchen Sie bei Panne und Diebstahl.

Worauf Sie achten sollten

  • Welche Schlossanforderungen gelten (Mindestpreis, Anschließen an festen Gegenstand)?
  • Gibt es eine Neuwertentschädigung oder wird nach Alter abgezogen?
  • Sind S-Pedelecs (bis 45 km/h) überhaupt erfasst? Diese brauchen ein Versicherungskennzeichen und sind haftpflichtversicherungspflichtig.

Fahrrad- und E-Bike-Versicherungen vergleichen

Der Vergleichsrechner wird von der Mr-Money Makler-Bund GmbH bereitgestellt. Mit dem Laden werden Daten (z. B. Ihre IP-Adresse) an Mr-Money übertragen und Cookies gesetzt. Bei einem Abschluss erhalten wir eine Vergütung.

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