Spezielle Haftpflichtversicherungen
Neben Privat- und Tierhalterhaftpflicht gibt es Risiken, die besondere Policen erfordern. Einige davon sind sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Gewässerschadenhaftpflicht
Wer einen Heizöltank, eine Zisterne mit Zusätzen oder andere wassergefährdende Stoffe lagert, haftet nach dem Wasserhaushaltsgesetz für Verunreinigungen von Grundwasser und Boden – unabhängig vom Verschulden. Kleine Mengen sind teils in der Privathaftpflicht mitversichert; für den klassischen Heizöltank ist meist eine eigene Police nötig.
Bauherrenhaftpflicht
Als Bauherr sind Sie für die Sicherheit der Baustelle verantwortlich – auch wenn Sie Firmen beauftragt haben. Kleinere Bauvorhaben sind oft in der Privathaftpflicht enthalten (bis zu einer bestimmten Bausumme). Bei Neubau oder größerer Sanierung braucht es eine eigene Bauherrenhaftpflicht, sinnvoll ergänzt durch eine Bauleistungsversicherung (Schäden am Bau selbst).
E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge
E-Scooter, S-Pedelecs und Mofas brauchen eine eigene Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen. Die Privathaftpflicht greift hier nicht. Das Kennzeichen gilt jeweils bis Ende Februar und muss zum 1. März erneuert werden. Normale Pedelecs bis 25 km/h sind dagegen über die Privathaftpflicht versichert.
Drohnen
Für Drohnen besteht – unabhängig von Größe und Gewicht, auch bei privater Nutzung – eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht nach dem Luftverkehrsgesetz. Manche Privathaftpflicht-Tarife schließen kleine Drohnen ein; prüfen Sie, ob die Bedingungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Diensthaftpflicht für den öffentlichen Dienst
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können bei grober Fahrlässigkeit von ihrem Dienstherrn in Regress genommen werden. Die Diensthaftpflicht – meist als günstiger Zusatz zur Privathaftpflicht – schützt davor. Lehrkräfte sollten auf den Einschluss des Schlüsselverlusts achten.