Drohnen-Haftpflichtversicherung
Drohnen gelten rechtlich als Luftfahrzeuge. Für ihre Halter besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht – unabhängig von Größe und Gewicht und auch bei rein privater Nutzung. Wer ohne Versicherung fliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und haftet im Schadenfall persönlich und verschuldensunabhängig.
Worauf Sie achten sollten
- Manche Privathaftpflicht-Tarife schließen Drohnen ein – oft mit Gewichtsgrenze. Prüfen Sie, ob die Deckungssumme die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und ob die Versicherungsbestätigung dies ausweist.
- Gewerbliche Nutzung (z. B. Fotos für Kunden, Dachinspektionen) ist in der Privathaftpflicht nicht versichert.
- Kasko für die Drohne (Absturz, Verlust) ist eine eigene Versicherung.
- Neben der Versicherung gelten Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten sowie ggf. ein Kompetenznachweis („Drohnenführerschein“). [Aktuelle Regeln des Luftfahrt-Bundesamts und EU-Drohnenverordnung prüfen und verlinken]