Wohngebäudeversicherung
Für Haus- und Wohnungseigentümer ist die Wohngebäudeversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie ersetzt Schäden am Gebäude selbst und an fest eingebauten Bestandteilen – etwa Heizung, Sanitär, Einbauküche (je nach Bedingungen), Fenster und Dach.
Versicherte Gefahren
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser inkl. Rohrbruch und Frost
- Sturm ab Windstärke 8 und Hagel
- optional: weitere Naturgefahren (Elementar) – siehe eigener Artikel
Worauf Sie achten sollten
- Gleitender Neuwert: Das Gebäude wird zum Wiederaufbauwert versichert, der sich laufend an die Baupreise anpasst. Basis ist oft der sogenannte „Wert 1914“. Stimmen Wohnfläche oder Ausstattung nicht, droht eine Unterversicherung.
- Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Leistungskürzung vereinbaren.
- Nebengebäude, Carport, Photovoltaik: Sind sie mitversichert oder müssen sie gesondert angemeldet werden?
- Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes und auf dem Grundstück
- Obliegenheiten: z. B. Entleeren von Wasserleitungen in unbewohnten, unbeheizten Gebäuden im Winter.
Für Käufer: Beim Erwerb einer Immobilie geht die bestehende Wohngebäudeversicherung kraft Gesetzes auf den Käufer über (§ 95 VVG). Sie haben ein Sonderkündigungsrecht – prüfen Sie den übernommenen Vertrag also zeitnah.
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