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Allgemeine Informationen – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Mehr erfahren

Elementarschadenversicherung

Starkregen, Hochwasser, Rückstau: Diese Schäden sind weder in der normalen Wohngebäude- noch in der Hausratversicherung enthalten. Dafür gibt es den Baustein „weitere Naturgefahren“ – die Elementarschadenversicherung.

Was ist versichert?

  • Überschwemmung des Grundstücks durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern
  • Rückstau aus der Kanalisation
  • Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
  • Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch

Wichtige Einschränkungen

  • Sturmflut ist in vielen Bedingungswerken ausdrücklich ausgeschlossen. Gerade an Nord- und Ostsee lohnt ein genauer Blick, wie der Versicherer „Überschwemmung“ und „Sturmflut“ voneinander abgrenzt – diese Abgrenzung beschäftigt auch die Gerichte.
  • Grundwasser ist meist nur versichert, wenn es an die Oberfläche tritt.
  • Selbstbehalt und Wartezeit (oft einige Wochen) sind üblich.
  • Für Rückstau verlangen viele Versicherer eine funktionierende Rückstausicherung.

Kommt die Pflicht?

Die Bundesregierung will die Elementarschadenabsicherung zum Regelfall machen. Das Bundesjustiz- und das Bundesfinanzministerium haben dazu im Oktober 2026 Eckpunkte vorgelegt. Diskutiert werden ein automatischer Einschluss in Wohngebäudeverträge, feste Selbstbehalte, eine Übergangsfrist für Bestandsverträge und eine mögliche Opt-out-Lösung. Ein Gesetz gibt es noch nicht. Unabhängig davon gilt: Wer heute ein Haus besitzt, sollte den Schutz nicht vom Gesetzgeber abhängig machen.

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