Elementarschadenversicherung
Starkregen, Hochwasser, Rückstau: Diese Schäden sind weder in der normalen Wohngebäude- noch in der Hausratversicherung enthalten. Dafür gibt es den Baustein „weitere Naturgefahren“ – die Elementarschadenversicherung.
Was ist versichert?
- Überschwemmung des Grundstücks durch Starkregen oder Ausuferung von Gewässern
- Rückstau aus der Kanalisation
- Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
- Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
Wichtige Einschränkungen
- Sturmflut ist in vielen Bedingungswerken ausdrücklich ausgeschlossen. Gerade an Nord- und Ostsee lohnt ein genauer Blick, wie der Versicherer „Überschwemmung“ und „Sturmflut“ voneinander abgrenzt – diese Abgrenzung beschäftigt auch die Gerichte.
- Grundwasser ist meist nur versichert, wenn es an die Oberfläche tritt.
- Selbstbehalt und Wartezeit (oft einige Wochen) sind üblich.
- Für Rückstau verlangen viele Versicherer eine funktionierende Rückstausicherung.
Kommt die Pflicht?
Die Bundesregierung will die Elementarschadenabsicherung zum Regelfall machen. Das Bundesjustiz- und das Bundesfinanzministerium haben dazu im Oktober 2026 Eckpunkte vorgelegt. Diskutiert werden ein automatischer Einschluss in Wohngebäudeverträge, feste Selbstbehalte, eine Übergangsfrist für Bestandsverträge und eine mögliche Opt-out-Lösung. Ein Gesetz gibt es noch nicht. Unabhängig davon gilt: Wer heute ein Haus besitzt, sollte den Schutz nicht vom Gesetzgeber abhängig machen.