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Allgemeine Informationen – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Mehr erfahren

Kfz-Kasko: Teilkasko und Vollkasko

Die Kaskoversicherung schützt das eigene Fahrzeug. Sie ist freiwillig, wird aber bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen meist verlangt.

Teilkasko

  • Diebstahl des Fahrzeugs und fest eingebauter Teile
  • Brand, Explosion, Kurzschlussschäden an der Verkabelung
  • Glasbruch
  • Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Tieren – je nach Tarif nur „Haarwild“ oder „Tiere aller Art“
  • Marderbiss, oft inklusive Folgeschäden

Ein Teilkaskoschaden führt nicht zur Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Vollkasko

Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko und zusätzlich:

  • selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
  • Vandalismus durch Unbekannte

Die Vollkasko hat eine eigene Schadenfreiheitsklasse.

Worauf Sie achten sollten

  • Neupreis- bzw. Kaufpreisentschädigung in den ersten Jahren
  • Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit (z. B. Rotlichtverstoß) – Ausnahme sind Alkohol und Drogen
  • Werkstattbindung: günstiger, aber Sie können die Werkstatt nicht frei wählen
  • Bei E-Autos: Akkuschäden und Ladekabel
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