Kfz-Kasko: Teilkasko und Vollkasko
Die Kaskoversicherung schützt das eigene Fahrzeug. Sie ist freiwillig, wird aber bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen meist verlangt.
Teilkasko
- Diebstahl des Fahrzeugs und fest eingebauter Teile
- Brand, Explosion, Kurzschlussschäden an der Verkabelung
- Glasbruch
- Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Tieren – je nach Tarif nur „Haarwild“ oder „Tiere aller Art“
- Marderbiss, oft inklusive Folgeschäden
Ein Teilkaskoschaden führt nicht zur Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.
Vollkasko
Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko und zusätzlich:
- selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
- Vandalismus durch Unbekannte
Die Vollkasko hat eine eigene Schadenfreiheitsklasse.
Worauf Sie achten sollten
- Neupreis- bzw. Kaufpreisentschädigung in den ersten Jahren
- Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit (z. B. Rotlichtverstoß) – Ausnahme sind Alkohol und Drogen
- Werkstattbindung: günstiger, aber Sie können die Werkstatt nicht frei wählen
- Bei E-Autos: Akkuschäden und Ladekabel