Glasversicherung
Die Glasversicherung ersetzt Bruchschäden an Glasflächen – unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Sie wird meist als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten.
Was ist typischerweise versichert?
- Mobiliarverglasung (über die Hausrat): Glasplatten von Tischen, Vitrinen, Spiegel, Aquarien, Glaskeramik-Kochfelder
- Gebäudeverglasung (über die Wohngebäude): Fenster, Glastüren, Wintergarten, Duschabtrennungen
Nicht versichert sind in der Regel Kratzer, Hohlgläser (Trinkgläser, Vasen), Bildschirme von Fernsehern und Smartphones sowie optische Gläser.
Lohnt sie sich?
Das hängt vom Haushalt ab. Bei Mietwohnungen mit wenigen Glasflächen ist der Beitrag oft höher als der zu erwartende Nutzen. Sinnvoller ist sie bei großen Fensterfronten, einem Wintergarten, Glaskeramik- oder Induktionskochfeldern und – ganz praktisch – im Haushalt mit kleinen Kindern oder Haustieren.
Gut zu wissen: Schäden, die Sie in einer gemieteten Wohnung an der Gebäudeverglasung verursachen, können je nach Situation auch über die Privathaftpflicht (Mietsachschäden) reguliert werden. Prüfen Sie vor Abschluss, ob ein doppelter Schutz besteht.