Mietwagen- und Camper-Schutz
Ein kleiner Parkrempler auf Mallorca, ein Steinschlag in Kanada, ein Kratzer am Wohnmobil in Norwegen – und plötzlich bucht der Vermieter 1.500 Euro von der Kreditkarte ab. Grund ist die Selbstbeteiligung, die in fast jedem Mietvertrag steckt.
Warum der Schutz des Vermieters oft nicht reicht
Mietwagen und Wohnmobile sind in der Regel vollkaskoversichert. Diese Vollkasko hat aber meist eine Selbstbeteiligung – bei Autos oft zwischen 500 und 2.000 Euro, bei Wohnmobilen auch deutlich mehr. Hinzu kommen typische Ausschlüsse: Schäden an Glas, Reifen, Unterboden und Dach sind beim Vermieter häufig gar nicht versichert. Gerade beim Wohnmobil ist der Dachschaden an einer zu niedrigen Durchfahrt ein Klassiker.
Die Lösung: Selbstbehalt-Erstattung
Eine Mietwagen- bzw. Camper-Versicherung erstattet Ihnen die Selbstbeteiligung, die der Vermieter nach einem Schaden einbehält – und je nach Tarif auch Kosten für die Schäden, die der Vermieter ausschließt. Sie wird für die Dauer der Reise abgeschlossen, als Jahrespolice für Vielreisende oder ist in manchen Reise- und Kreditkartenpaketen schon enthalten.
So läuft ein Schaden ab
- Der Vermieter behält die Selbstbeteiligung ein bzw. belastet Ihre Kreditkarte.
- Sie lassen sich den Schaden und die Abrechnung schriftlich bestätigen.
- Zu Hause reichen Sie Mietvertrag, Schadenprotokoll und Belastung beim Versicherer ein und bekommen den Betrag erstattet.
Worauf Sie achten sollten
- Höchstbetrag: Deckt die Versicherung die volle Selbstbeteiligung Ihres Mietvertrags?
- Glas, Reifen, Unterboden, Dach: Sind diese Teile mitversichert?
- Fahrzeugart: Gilt der Schutz auch für Wohnmobile, Transporter oder Motorräder – oder nur für Pkw?
- Geltungsbereich: Europa oder weltweit?
- Zusatzfahrer: Sind alle im Mietvertrag eingetragenen Fahrer versichert?
- Haftpflicht außerhalb Europas: In den USA und Kanada sind die gesetzlichen Mindestdeckungen der Mietwagen-Haftpflicht sehr niedrig. Hier lohnt eine Zusatzdeckung, die die Haftpflichtsumme aufstockt. Innerhalb Europas übernimmt diese Aufgabe oft schon die sogenannte Mallorca-Police in Ihrer eigenen Kfz-Haftpflicht – ein Blick in den eigenen Vertrag lohnt.