Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland für jedes zugelassene Kraftfahrzeug gesetzlich vorgeschrieben (Pflichtversicherungsgesetz). Ohne sie gibt es keine Zulassung. Sie ersetzt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen – nicht aber Schäden am eigenen Auto.
Wie sich der Beitrag zusammensetzt
- Schadenfreiheitsklasse (SF): Je länger Sie unfallfrei fahren, desto günstiger. Nach einem Schaden wird zurückgestuft.
- Typklasse: Schadenbilanz des Fahrzeugmodells, jährlich neu berechnet.
- Regionalklasse: Schadenhäufigkeit im Zulassungsbezirk.
- Fahrerkreis, jährliche Fahrleistung, Abstellplatz, Alter der Fahrer.
Worauf Sie achten sollten
- Deckungssumme: Die gesetzliche Mindestdeckung reicht bei schweren Personenschäden nicht aus. Üblich und empfehlenswert sind 100 Mio. Euro pauschal mit hoher Begrenzung je geschädigter Person.
- Mallorca-Police: erhöht die Deckung für Mietwagen im Ausland.
- Rabattschutz und Möglichkeit, kleinere Schäden selbst zu zahlen, um die Rückstufung zu vermeiden.
- Wechsel: In der Regel zum Ablauf mit Monatsfrist (oft Stichtag 30. November), zusätzlich bei Beitragserhöhung, nach einem Schaden oder beim Fahrzeugwechsel.