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Allgemeine Informationen – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Mehr erfahren

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland für jedes zugelassene Kraftfahrzeug gesetzlich vorgeschrieben (Pflichtversicherungsgesetz). Ohne sie gibt es keine Zulassung. Sie ersetzt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen – nicht aber Schäden am eigenen Auto.

Wie sich der Beitrag zusammensetzt

  • Schadenfreiheitsklasse (SF): Je länger Sie unfallfrei fahren, desto günstiger. Nach einem Schaden wird zurückgestuft.
  • Typklasse: Schadenbilanz des Fahrzeugmodells, jährlich neu berechnet.
  • Regionalklasse: Schadenhäufigkeit im Zulassungsbezirk.
  • Fahrerkreis, jährliche Fahrleistung, Abstellplatz, Alter der Fahrer.

Worauf Sie achten sollten

  • Deckungssumme: Die gesetzliche Mindestdeckung reicht bei schweren Personenschäden nicht aus. Üblich und empfehlenswert sind 100 Mio. Euro pauschal mit hoher Begrenzung je geschädigter Person.
  • Mallorca-Police: erhöht die Deckung für Mietwagen im Ausland.
  • Rabattschutz und Möglichkeit, kleinere Schäden selbst zu zahlen, um die Rückstufung zu vermeiden.
  • Wechsel: In der Regel zum Ablauf mit Monatsfrist (oft Stichtag 30. November), zusätzlich bei Beitragserhöhung, nach einem Schaden oder beim Fahrzeugwechsel.
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