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Allgemeine Informationen – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Mehr erfahren

Privathaftpflichtversicherung

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet nach § 823 BGB grundsätzlich unbegrenzt – mit seinem gesamten heutigen und künftigen Vermögen. Die Privathaftpflicht ist deshalb für nahezu jeden die wichtigste private Versicherung, bei überschaubarem Beitrag.

Was leistet sie?

  • Sie zahlt berechtigte Schadenersatzforderungen (Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden).
  • Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls vor Gericht (passiver Rechtsschutz).

Worauf Sie achten sollten

  • Deckungssumme: mindestens 10 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; viele Tarife bieten mehr.
  • Forderungsausfalldeckung: Wenn Ihnen jemand schadet, der selbst nicht versichert und nicht zahlungsfähig ist.
  • Deliktsunfähige Kinder: Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10) haften nicht – gute Tarife zahlen trotzdem, um Streit mit Nachbarn oder Freunden zu vermeiden.
  • Gefälligkeitsschäden (z. B. beim Umzugshelfen), Mietsachschäden, Schlüsselverlust, geliehene und gemietete Sachen.
  • Selbstgenutztes Einfamilienhaus und kleine Photovoltaik-Anlagen sind oft mitversichert – prüfen.
Nicht versichert: Schäden durch Kraftfahrzeuge (dafür gibt es die Kfz-Haftpflicht), durch Hunde und Pferde (Tierhalterhaftpflicht) und vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

Privathaftpflicht-Tarife vergleichen

Der Vergleichsrechner wird von der Mr-Money Makler-Bund GmbH bereitgestellt. Mit dem Laden werden Daten (z. B. Ihre IP-Adresse) an Mr-Money übertragen und Cookies gesetzt. Bei einem Abschluss erhalten wir eine Vergütung.

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