Privathaftpflichtversicherung
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet nach § 823 BGB grundsätzlich unbegrenzt – mit seinem gesamten heutigen und künftigen Vermögen. Die Privathaftpflicht ist deshalb für nahezu jeden die wichtigste private Versicherung, bei überschaubarem Beitrag.
Was leistet sie?
- Sie zahlt berechtigte Schadenersatzforderungen (Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden).
- Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls vor Gericht (passiver Rechtsschutz).
Worauf Sie achten sollten
- Deckungssumme: mindestens 10 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; viele Tarife bieten mehr.
- Forderungsausfalldeckung: Wenn Ihnen jemand schadet, der selbst nicht versichert und nicht zahlungsfähig ist.
- Deliktsunfähige Kinder: Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10) haften nicht – gute Tarife zahlen trotzdem, um Streit mit Nachbarn oder Freunden zu vermeiden.
- Gefälligkeitsschäden (z. B. beim Umzugshelfen), Mietsachschäden, Schlüsselverlust, geliehene und gemietete Sachen.
- Selbstgenutztes Einfamilienhaus und kleine Photovoltaik-Anlagen sind oft mitversichert – prüfen.
Nicht versichert: Schäden durch Kraftfahrzeuge (dafür gibt es die Kfz-Haftpflicht), durch Hunde und Pferde (Tierhalterhaftpflicht) und vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
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