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Insassenunfall- und Fahrerschutzversicherung

Beim Abschluss der Kfz-Versicherung wird sie oft gleich mit angeboten: die Insassenunfallversicherung. Sie klingt vernünftig – ist aber in vielen Fällen überflüssig. Wichtiger ist die Frage, wer bei einem Unfall eigentlich ungeschützt ist.

Mitfahrer sind meist schon gut abgesichert

Werden Ihre Beifahrer oder Mitfahrer bei einem Unfall verletzt, zahlt in aller Regel eine Kfz-Haftpflichtversicherung: Hat der andere den Unfall verursacht, dessen Versicherung. Haben Sie ihn verursacht – oder kann man niemandem ein Verschulden nachweisen –, Ihre eigene. Denn als Halter haften Sie gegenüber Ihren Insassen auch ohne Verschulden. Das gilt auch für Ehepartner und Kinder. Ersetzt werden Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld – ohne feste Obergrenze außer der Deckungssumme.

Die Lücke: der Fahrer selbst

Verursachen Sie als Fahrer einen Unfall selbst – etwa durch Glätte, Sekundenschlaf oder einen Fahrfehler –, bekommen Sie aus Ihrer eigenen Kfz-Haftpflicht nichts. Für die eigenen Verletzungen bleiben dann nur die Krankenversicherung, eine private Unfallversicherung und – auf dem Arbeitsweg oder bei Dienstfahrten von Arbeitnehmern – die gesetzliche Unfallversicherung.

Zwei Lösungen im Vergleich

  • Insassenunfallversicherung: zahlt feste Summen bei Tod oder dauerhafter Invalidität – für alle Insassen einschließlich Fahrer, unabhängig vom Verschulden. Beim Pauschalsystem wird die Summe auf alle Insassen aufgeteilt (je mehr Mitfahrer, desto weniger für jeden), beim Platzsystem gilt die Summe je Sitzplatz. Verdienstausfall oder Schmerzensgeld zahlt sie nicht.
  • Fahrerschutzversicherung: schützt nur den Fahrer, aber deutlich umfassender: Sie stellt ihn nach einem selbst verschuldeten Unfall so, als hätte ein Fremder den Unfall verursacht – also mit Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld und Rente nach Haftpflichtgrundsätzen. Leistungen anderer Versicherungen (z. B. Krankenkasse) werden meist angerechnet.

Wann ist was sinnvoll?

  • Meist überflüssig: Insassenunfall, wenn Sie bereits eine gute private Unfallversicherung haben – denn die gilt auch im Auto. Für Ihre Mitfahrer bringt sie kaum Mehrwert, weil die Kfz-Haftpflicht sie bereits schützt.
  • Sinnvoll für Vielfahrer und Selbstständige: Wer viel fährt und bei einem Ausfall kein Einkommen hat, ist mit einer Fahrerschutzversicherung in der Regel besser bedient als mit der Insassenunfall – weil sie gerade den Verdienstausfall ersetzt. Selbstständige sind außerdem meist nicht gesetzlich unfallversichert. Ergänzend gehören hier Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung auf die Liste – sie gelten auch bei Krankheit, nicht nur nach einem Unfall im Auto.
  • Eine Überlegung wert: Insassenunfall für Motorradfahrer, wenn keine private Unfallversicherung besteht – für Motorräder bieten nicht alle Versicherer einen Fahrerschutz an. Und als günstiger Baustein, wenn Sie ohne Unfallversicherung oft allein unterwegs sind und sich keine umfassendere Lösung leisten möchten.
Praxistipp: Bevor Sie die Insassenunfall „einfach mitnehmen“, prüfen Sie Ihre private Unfallversicherung. Statt zweier Verträge mit kleinen Summen ist meist ein Vertrag mit ausreichender Invaliditätssumme und Progression die bessere Wahl. Wer als Fahrer umfassend geschützt sein will, fragt nach dem Fahrerschutz – der kostet als Zusatz zur Kfz-Versicherung oft nur wenig mehr.
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