Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Ihre Arbeitskraft ist Ihr wertvollstes „Vermögen“: Über ein Berufsleben erwirtschaftet sie oft weit mehr als eine Million Euro. Etwa jeder vierte Erwerbstätige muss vor dem Rentenalter aus gesundheitlichen Gründen aufhören zu arbeiten. Häufigste Ursachen sind psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparats und Krebs – Unfälle machen nur einen kleinen Teil aus. [Quote/Statistik mit Quelle aktualisieren]
Warum der Staat nicht reicht
Einen gesetzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit gibt es nur noch für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Alle anderen haben lediglich Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Die volle Rente gibt es nur, wenn Sie in keinem Beruf mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, und sie fällt meist deutlich niedriger aus als das bisherige Nettoeinkommen.
Wie funktioniert die private BU?
Sie zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.
Worauf Sie achten sollten
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Versicherer darf Sie nicht auf einen anderen, theoretisch möglichen Beruf verweisen. Das ist heute Standard, sollte aber geprüft werden.
- Rentenhöhe: Sie sollte die Lücke zwischen Bedarf und gesetzlichen Leistungen schließen; als Faustregel gelten 70–80 % des Nettoeinkommens.
- Laufzeit: möglichst bis zum Rentenbeginn (z. B. 67), sonst entsteht eine Lücke.
- Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung, z. B. bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Gehaltssprung.
- Leistungsdynamik, damit die Rente im Leistungsfall mit der Inflation mitwächst.
- Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung, Arbeitsunfähigkeitsklausel (Leistung schon bei längerer Krankschreibung).
Wenn eine BU nicht möglich oder zu teuer ist: siehe Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Schwere-Krankheiten-Versicherung.