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Allgemeine Informationen – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Mehr erfahren

Private Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport. Hier setzt die private Unfallversicherung an.

Wie funktioniert sie?

Kern ist die Invaliditätsleistung: Bleibt nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung, wird ein Betrag aus der vereinbarten Grundsumme gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, für Gliedmaßen und Sinnesorgane festgelegt in der Gliedertaxe. Mit einer Progression steigt die Leistung bei schweren Invaliditäten überproportional.

Worauf Sie achten sollten

  • Eine ausreichende Grundsumme und eine verbesserte Gliedertaxe
  • Erweiterter Unfallbegriff, z. B. für Eigenbewegungen, Bewusstseinsstörungen oder Zeckenbisse
  • Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen: Gute Tarife ziehen erst ab einem hohen Anteil etwas ab.
  • Fristen: Die Invalidität muss innerhalb bestimmter Fristen eingetreten, ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
Einordnung: Die Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen. Weit häufiger sind Krankheiten wie Rückenleiden, psychische Erkrankungen oder Krebs der Grund, warum Menschen nicht mehr arbeiten können. Für die Absicherung der Arbeitskraft ist deshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung meist die wichtigere Entscheidung. Für Kinder, Hausfrauen und Hausmänner sowie Ältere kann die Unfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein.

Unfallversicherungen vergleichen

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