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Allgemeine Informationen – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Mehr erfahren

Auslandsreisekrankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet im Ausland nur eingeschränkt: Innerhalb der EU und einiger Abkommensstaaten werden über die Europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite der Gesundheitskarte) nur Leistungen nach den Regeln des jeweiligen Landes erstattet – mit dortigen Zuzahlungen. Außerhalb dieser Länder zahlt sie praktisch gar nicht. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland ist nie Kassenleistung und kann schnell fünfstellige Beträge kosten.

Was leistet eine Auslandsreisekrankenversicherung?

  • ambulante und stationäre Behandlung, Medikamente, schmerzstillende Zahnbehandlung
  • medizinisch sinnvoller (nicht nur notwendiger) Rücktransport
  • Überführung im Todesfall

Worauf Sie achten sollten

  • Jahrespolice für beliebig viele Reisen – meist sehr günstig
  • maximale Reisedauer je Reise (oft 6 bis 8 Wochen)
  • Familientarif, Altersgrenzen, Vorerkrankungen
  • Für Langzeitaufenthalte (Work & Travel, Auslandssemester) gibt es eigene Tarife.

Privat Krankenvollversicherte sind meist weltweit versichert – zumindest für eine begrenzte Dauer. Ein Blick in die Bedingungen lohnt trotzdem, insbesondere beim Rücktransport.

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