Auslandsreisekrankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet im Ausland nur eingeschränkt: Innerhalb der EU und einiger Abkommensstaaten werden über die Europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite der Gesundheitskarte) nur Leistungen nach den Regeln des jeweiligen Landes erstattet – mit dortigen Zuzahlungen. Außerhalb dieser Länder zahlt sie praktisch gar nicht. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland ist nie Kassenleistung und kann schnell fünfstellige Beträge kosten.
Was leistet eine Auslandsreisekrankenversicherung?
- ambulante und stationäre Behandlung, Medikamente, schmerzstillende Zahnbehandlung
- medizinisch sinnvoller (nicht nur notwendiger) Rücktransport
- Überführung im Todesfall
Worauf Sie achten sollten
- Jahrespolice für beliebig viele Reisen – meist sehr günstig
- maximale Reisedauer je Reise (oft 6 bis 8 Wochen)
- Familientarif, Altersgrenzen, Vorerkrankungen
- Für Langzeitaufenthalte (Work & Travel, Auslandssemester) gibt es eigene Tarife.
Privat Krankenvollversicherte sind meist weltweit versichert – zumindest für eine begrenzte Dauer. Ein Blick in die Bedingungen lohnt trotzdem, insbesondere beim Rücktransport.