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Allgemeine Informationen – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Mehr erfahren

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Wer eine Reise bucht und sie aus wichtigem Grund nicht antreten kann, muss dem Reiseveranstalter in der Regel Stornokosten zahlen – je näher der Reisetermin, desto höher, bis zum vollen Reisepreis.

Was ist versichert?

  • Reiserücktritt: Stornokosten, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können
  • Reiseabbruch: Mehrkosten der Rückreise und nicht genutzte Reiseleistungen bei vorzeitiger Rückkehr

Versicherte Gründe sind typischerweise: unerwartete schwere Erkrankung, Unfall oder Tod (auch von nahen Angehörigen), Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust, Schaden am Eigentum wie ein Wohnungsbrand.

Worauf Sie achten sollten

  • Abschlussfrist: oft nur innerhalb kurzer Zeit nach Buchung oder bis 30 Tage vor Reiseantritt
  • Vorerkrankungen und „unerwartet“: Bekannte chronische Erkrankungen sind oft eingeschränkt.
  • Selbstbehalt und Versicherungssumme passend zum Reisepreis
  • Unverzüglich stornieren, sobald feststeht, dass die Reise nicht stattfinden kann – sonst bleiben Sie auf den Mehrkosten sitzen.
  • Bei Vielreisenden: Jahresvertrag. Manche Kreditkarten enthalten bereits einen Schutz.
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