Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Wer eine Reise bucht und sie aus wichtigem Grund nicht antreten kann, muss dem Reiseveranstalter in der Regel Stornokosten zahlen – je näher der Reisetermin, desto höher, bis zum vollen Reisepreis.
Was ist versichert?
- Reiserücktritt: Stornokosten, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können
- Reiseabbruch: Mehrkosten der Rückreise und nicht genutzte Reiseleistungen bei vorzeitiger Rückkehr
Versicherte Gründe sind typischerweise: unerwartete schwere Erkrankung, Unfall oder Tod (auch von nahen Angehörigen), Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust, Schaden am Eigentum wie ein Wohnungsbrand.
Worauf Sie achten sollten
- Abschlussfrist: oft nur innerhalb kurzer Zeit nach Buchung oder bis 30 Tage vor Reiseantritt
- Vorerkrankungen und „unerwartet“: Bekannte chronische Erkrankungen sind oft eingeschränkt.
- Selbstbehalt und Versicherungssumme passend zum Reisepreis
- Unverzüglich stornieren, sobald feststeht, dass die Reise nicht stattfinden kann – sonst bleiben Sie auf den Mehrkosten sitzen.
- Bei Vielreisenden: Jahresvertrag. Manche Kreditkarten enthalten bereits einen Schutz.