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Allgemeine Informationen – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Mehr erfahren

Private Krankenvollversicherung (PKV)

In Deutschland ist jeder verpflichtet, krankenversichert zu sein: gesetzlich (GKV) oder privat (PKV). Der Wechsel in die PKV ist aber nicht für jeden möglich und will gut überlegt sein, denn er ist meist eine Entscheidung fürs Leben.

Wer kann sich privat versichern?

  • Angestellte mit einem regelmäßigen Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze, 2026: 77.400 Euro pro Jahr - 2027: 84.150 Euro pro Jahr
  • Selbstständige und Freiberufler unabhängig vom Einkommen
  • Beamte, meist als Ergänzung zur Beihilfe
  • Studierende, die sich zu Beginn des Studiums befreien lassen

Unterschiede zur GKV

  • Beitrag: Er richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Für Kinder und nicht berufstätige Ehepartner ist ein eigener Beitrag fällig, eine Familienversicherung gibt es nicht.
  • Leistungen: vertraglich garantiert und nicht durch Gesetzesänderungen kürzbar, oft umfangreicher (z. B. Einbettzimmer, Chefarzt, Zahnersatz)
  • Altersrückstellungen sollen den Beitragsanstieg im Alter dämpfen, Beitragserhöhungen sind trotzdem möglich.

Worauf Sie achten sollten

  • Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Falsche Angaben können zum Verlust des Schutzes führen.
  • Eine Rückkehr in die GKV ist ab 55 nahezu ausgeschlossen.
  • Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung und Beitragsentlastungstarife für das Alter
  • Tarifwechselrecht innerhalb des Versicherers (§ 204 VVG)
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