Private Pflegezusatzversicherung und Pflege-Bahr
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine „Teilkasko“. Sie zahlt feste Beträge je Pflegegrad, deckt aber gerade in der stationären Pflege längst nicht alle Kosten. Der verbleibende Eigenanteil im Pflegeheim liegt vielerorts bei mehreren tausend Euro im Monat. Reichen Rente und Vermögen nicht, können auch Kinder zum Unterhalt herangezogen werden, allerdings erst ab einem hohen Jahreseinkommen.
Formen der privaten Pflegezusatzversicherung
- Pflegetagegeld: fester Betrag je Tag bzw. Monat, frei verwendbar. Am weitesten verbreitet und am flexibelsten.
- Pflegekostenversicherung: erstattet nachgewiesene Kosten nach Vorleistung der Pflegekasse.
- Pflegerentenversicherung: eine Lebensversicherung mit Rente im Pflegefall. Teurer, dafür oft mit Beitragsbefreiung und Todesfallleistung.
Der Pflege-Bahr
Seit 2013 fördert der Staat bestimmte Pflegetagegeld-Tarife mit einer Zulage von 5 Euro im Monat, umgangssprachlich „Pflege-Bahr“ nach dem damaligen Gesundheitsminister. Die wichtigsten Bedingungen:
- Sie sind in der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung versichert und mindestens 18 Jahre alt.
- Sie beziehen noch keine Pflegeleistungen.
- Ihr Eigenbeitrag beträgt mindestens 10 Euro im Monat.
- Der Tarif leistet in allen Pflegegraden, bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro im Monat.
- Keine Gesundheitsprüfung: Der Versicherer muss jeden Antragsteller annehmen. Dafür gilt eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren.
Lohnt sich der Pflege-Bahr?
Der Vorteil liegt weniger in den 5 Euro als im Annahmezwang. Für Menschen mit Vorerkrankungen ist er oft der einzige Weg zu einer privaten Pflegeabsicherung. Für Gesunde sind ungeförderte Tarife häufig leistungsstärker: ohne lange Wartezeit, mit höheren Leistungen in den niedrigen Pflegegraden und mit Beitragsbefreiung im Pflegefall. Eine Kombination aus beiden ist möglich.