Klassische Kapitallebensversicherung
Die klassische (kapitalbildende) Lebensversicherung verbindet zwei Dinge: eine Todesfallleistung für die Hinterbliebenen und eine Kapitalauszahlung zum Ende der Laufzeit. Über Jahrzehnte war sie in Deutschland das Vorsorgeprodukt schlechthin. Neu wird sie heute nur noch selten abgeschlossen, im Bestand gibt es aber noch Millionen Verträge.
Wie funktioniert sie?
- Garantiezins (Höchstrechnungszins): Er gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrags. Ältere Verträge haben teils bis zu 4 % garantiert. Für Neuverträge liegt er seit 2025 bei 1,0 %.
- Überschussbeteiligung: zusätzliche, nicht garantierte Erträge.
- Kosten: Abschluss- und Verwaltungskosten werden vor allem in den ersten Jahren verrechnet.
Steuerliche Behandlung
- Verträge bis Ende 2004: Die Erträge sind bei Erfüllung der damaligen Voraussetzungen (u. a. mindestens 12 Jahre Laufzeit und 5 Jahre Beitragszahlung) steuerfrei.
- Verträge ab 2005: Die Erträge sind steuerpflichtig. Nur die Hälfte wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und die Auszahlung nach dem 60. (bei Verträgen ab 2012: 62.) Lebensjahr erfolgt.
Kündigen oder behalten?
Eine Kündigung ist selten die beste Lösung. Altverträge mit hohem Garantiezins und Steuerfreiheit sind heute oft wertvoll. Mögliche Alternativen:
- Beitragsfreistellung, wenn die Beiträge nicht mehr tragbar sind
- Policendarlehen, wenn kurzfristig Geld gebraucht wird
- Verkauf an Zweitmarkt-Aufkäufer statt Rückkauf
Lassen Sie den Rückkaufswert und den Wert der Garantien prüfen, bevor Sie entscheiden.<