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Riester-Rente und das neue Altersvorsorgedepot

Die Riester-Rente war seit 2002 die staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteil. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, das Bundestag und Bundesrat im Frühjahr 2026 beschlossen haben, wird sie grundlegend umgebaut.

Was sich ändert

  • Ab 1. Januar 2027 können Riester-Verträge nach dem alten Modell nicht mehr neu abgeschlossen werden. An ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot.
  • Das Altersvorsorgedepot kommt ohne verpflichtende Beitragsgarantie aus. Dadurch kann stärker in Aktien und ETFs angelegt werden.
  • Die Förderung wird neu und einfacher geregelt, mit veränderten Zulagen:
    50 % Zulage auf Eigenbeiträge bis 360 €, 25 % von 360,01 € bis 1.800 €, max. 540 €; Kinderzulage 100 % bis 300 € je Kind
    Erstmals sollen auch Selbstständige gefördert werden.
  • Parallel startet die Frühstart-Rente für Kinder.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Verträge laufen weiter und werden weiter gefördert. Ein Wechsel in das neue System ist freiwillig möglich. Vor einer Kündigung sollten Sie unbedingt prüfen, was dabei verloren geht: Bei einer „schädlichen Verwendung“ fordert der Staat die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurück. Ältere Riester-Versicherungen haben zudem teils hohe Garantien.

Für wen war Riester besonders attraktiv?

Vor allem für Familien mit Kindern und Geringverdiener, weil die Zulagen im Verhältnis zum Eigenbeitrag hoch waren. Wer noch 2026 abschließen möchte, sollte das Für und Wider sorgfältig abwägen.

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