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Allgemeine Informationen – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Mehr erfahren

Rürup-Rente (Basisrente)

Die Rürup- oder Basisrente gehört steuerlich zur ersten Schicht, also zur Basisversorgung, ebenso wie die gesetzliche Rente. Ihr großer Vorteil ist die steuerliche Förderung in der Ansparphase. Interessant ist sie vor allem für Selbstständige ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und für Gutverdiener mit hohem Steuersatz.

Förderung

Beiträge sind seit 2023 bis zu einem jährlichen Höchstbetrag zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar. Der Höchstbetrag orientiert sich am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung und steigt jedes Jahr 2026: 30.826 Euro (Ledige) bzw. 61.652 Euro€ (Zusammenveranlagung); 2027 voraussichtlich rund 32.308 Euro bzw. 64.616 Euro. Bei Arbeitnehmern werden die eigenen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

Die Kehrseite: strenge Regeln

  • Auszahlung nur als lebenslange Rente, frühestens ab 62, keine Kapitalauszahlung
  • nicht vererbbar, außer über eine vereinbarte Hinterbliebenenabsicherung für Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder
  • nicht kündbar, beleihbar oder übertragbar (nur Beitragsfreistellung)
  • nachgelagerte Besteuerung: Die Rente ist im Alter mit einem steigenden Besteuerungsanteil steuerpflichtig.
Gut zu wissen: In der Regel ist Rürup-Vermögen bei Hartz-IV- bzw. Bürgergeld-Bezug geschützt und auch bei einer Insolvenz weitgehend pfändungssicher. Das ist ein Argument für Selbstständige.
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