Ambulante Zusatzversicherung und Heilpraktiker
Ambulante Zusatzversicherungen erstatten Leistungen beim Arzt, Heilpraktiker oder Optiker, die die gesetzliche Krankenkasse gar nicht oder nur teilweise übernimmt. Die Tarife sind sehr unterschiedlich zusammengestellt – ein Vergleich lohnt sich deshalb besonders.
Typische Leistungen
- Heilpraktiker: Behandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), oft auch Arznei- und Verbandmittel aus der Naturheilkunde
- Naturheilverfahren beim Arzt: z. B. Akupunktur (soweit nicht Kassenleistung), Homöopathie, Osteopathie
- Sehhilfen: Zuschuss zu Brille oder Kontaktlinsen, teils auch zum Augenlasern
- Vorsorge: Untersuchungen über das Kassenprogramm hinaus, Reiseimpfungen
- Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, teilweise Hörgeräte
- oft enthalten: eine Auslandsreisekrankenversicherung
Worauf Sie achten sollten
- Jahreshöchstbeträge: Heilpraktiker-Leistungen sind fast immer auf einen festen Betrag pro Jahr begrenzt, oft mit einem Erstattungsprozentsatz.
- Leistungsstaffel in den ersten Versicherungsjahren: Die volle Erstattung gibt es häufig erst nach einigen Jahren.
- Welche Verfahren sind eingeschlossen? Viele Tarife verweisen auf ein Verzeichnis anerkannter Methoden (z. B. das Hufelandverzeichnis).
- Erstattung bis zum Höchstsatz der GebüH – oder nur bis zu einem geringeren Satz?
- Sehhilfen: Wie hoch ist der Zuschuss, und wie oft gibt es ihn (z. B. alle zwei Jahre)?
Praxistipp: Prüfen Sie vor dem Abschluss die Satzungsleistungen Ihrer Krankenkasse. Viele Kassen erstatten Osteopathie, Homöopathie oder Reiseimpfungen bereits teilweise. Bei manchen lohnt dann eher ein Kassenwechsel als eine Zusatzversicherung.
Wichtig bei allen Krankenzusatzversicherungen: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß – auch Behandlungen, die Ihnen unbedeutend erscheinen. Falsche oder fehlende Angaben können den Versicherer später berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung zu verweigern. Im Zweifel: Arztunterlagen anfordern, bevor Sie den Antrag ausfüllen.