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Allgemeine Informationen – keine Versicherungs- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Mehr erfahren

Krankenhaustagegeldversicherung

Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt für jeden Tag, den Sie stationär im Krankenhaus verbringen, einen vorher vereinbarten Betrag – zum Beispiel 20, 50 oder 100 €. Wofür Sie das Geld verwenden, ist Ihre Sache. Einen Nachweis über Kosten brauchen Sie nicht, nur die Bestätigung des Krankenhauses über die Aufenthaltsdauer.

Wofür ist das Geld gedacht?

  • Nebenkosten im Krankenhaus wie Telefon, Fernsehen, WLAN und Zuzahlungen
  • Fahrtkosten von Angehörigen, Parkgebühren an der Klinik
  • Kinderbetreuung, Haushaltshilfe oder Tierpension, solange Sie ausfallen
  • als „Ersatz“ für Wahlleistungen, wenn Sie sich keine stationäre Zusatzversicherung leisten möchten – etwa um ein Zweibettzimmer selbst zu bezahlen

Worauf Sie achten sollten

  • Leistungsdauer: Ist die Zahl der Tage begrenzt?
  • Teilstationäre und ambulante Operationen: Zahlt der Tarif auch hier – oder nur bei Übernachtung?
  • Reha und Kur: meist ausgeschlossen oder nur teilweise versichert
  • Verdopplung bei Unfall oder bei Aufenthalten im Ausland – manche Tarife bieten das
Nicht verwechseln: Das Krankenhaustagegeld zahlt nur, solange Sie im Krankenhaus liegen. Das Krankentagegeld ersetzt dagegen Ihr Einkommen, solange Sie arbeitsunfähig sind – auch zu Hause. Für Selbstständige und Gutverdiener ist das Krankentagegeld daher das wichtigere Produkt, denn die längste Zeit des Ausfalls verbringt man selten im Krankenhaus. [später Link auf eigene Seite Krankentagegeld]
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