Krankentagegeldversicherung
Wer länger krank ist, verliert schnell einen Teil seines Einkommens – oder sogar alles. Die Krankentagegeldversicherung zahlt für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit einen vereinbarten Betrag und ersetzt so das fehlende Einkommen. Wie wichtig sie ist, hängt stark davon ab, wie Sie beschäftigt und versichert sind.
Wer braucht Krankentagegeld?
- Selbstständige und Freiberufler: Ohne Absicherung fällt das Einkommen ab dem ersten Krankheitstag weg, die laufenden Kosten (Miete, Büro, Versicherungen) bleiben. Privat versicherte Selbstständige brauchen das Krankentagegeld dringend. Gesetzlich versicherte Selbstständige erhalten Krankengeld nur, wenn sie es ausdrücklich gewählt haben – und dann in der Regel erst ab der siebten Woche.
- Privat versicherte Arbeitnehmer: Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung zahlt der Arbeitgeber nichts mehr – und anders als die gesetzliche Kasse zahlt die PKV kein Krankengeld von selbst. Das Krankentagegeld ab dem 43. Tag gehört deshalb in jeden PKV-Vertrag.
- Gesetzlich versicherte Gutverdiener: Das Krankengeld der Kasse beträgt 70 % des Bruttolohns, höchstens 90 % des Nettolohns – und wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Wer deutlich über der Grenze verdient, hat eine spürbare Lücke, die sich mit einem Krankentagegeld-Zusatz schließen lässt.
Worauf Sie achten sollten
- Karenzzeit: Ab welchem Tag gezahlt wird. Je später, desto günstiger. Arbeitnehmer wählen in der Regel den 43. Tag, Selbstständige je nach Rücklagen früher – etwa ab dem 8., 15. oder 22. Tag.
- Höhe des Tagessatzes: Er darf Ihr Nettoeinkommen nicht übersteigen – Sie sollen mit der Krankheit nicht verdienen. Passen Sie den Satz an, wenn Ihr Einkommen steigt.
- Herabsetzung bei sinkendem Einkommen: Viele Bedingungen erlauben dem Versicherer, das Tagegeld zu kürzen, wenn Ihr Einkommen dauerhaft sinkt – gerade für Selbstständige mit schwankenden Einnahmen ein Risiko. Gute Tarife verzichten darauf.
- Definition der Arbeitsunfähigkeit: Gezahlt wird in der Regel nur, wenn Sie Ihren Beruf vollständig nicht ausüben können. Teilweise Arbeit – etwa ein paar Stunden im eigenen Betrieb – kann die Leistung gefährden. Achten Sie auf Regelungen zur stufenweisen Wiedereingliederung.
- Leistungsdauer: Gute Tarife zahlen zeitlich unbegrenzt, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht.
- Psychische Erkrankungen sowie Kur- und Reha-Aufenthalte: Sind sie eingeschlossen oder begrenzt?
Die wichtigste Falle – der Übergang zur Berufsunfähigkeit: Das Krankentagegeld endet in der Regel, sobald Sie als berufsunfähig gelten. Bis eine Berufsunfähigkeitsrente aber tatsächlich fließt, können Monate vergehen – und manchmal wird sie abgelehnt. Stimmen Sie Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb aufeinander ab: Manche Tarife zahlen das Tagegeld noch eine Zeit lang über den Beginn der Berufsunfähigkeit hinaus, manche BU-Versicherer zahlen rückwirkend ab Beginn. Beides sollte nahtlos ineinandergreifen.
Praxistipp für Selbstständige: Rechnen Sie nicht nur Ihren Lebensunterhalt, sondern auch die Fixkosten Ihres Betriebs durch, die während der Krankheit weiterlaufen. Für diese Kosten gibt es zusätzlich spezielle Betriebsunterbrechungsversicherungen für Freiberufler und kleine Betriebe.